Gemäß der Nationalen Liste gefährlicher Abfälle (Version 2021) gehören Altmineralöl, das bei Produktion, Verkauf und Nutzung anfällt, sowie mit Mineralöl verunreinigte Verpackungsabfälle zum Sondermüll HW08 (Abfallcode 900-249-08), wie z. B. Altmaschinenölfässer, Schmierölfässer usw. Das Produktionsliniensystem ist für die Rückgewinnung und Entsorgung von Maschinenölkesseln (HW08) konzipiert. Verpackungsbehälter, die Mineralöl enthalten oder damit verunreinigt sind, wie z. B. Motorölbehälter, gehören gemäß den Klassifizierungsanforderungen der Nationalen Liste gefährlicher Abfälle zum Sondermüll HW08. Sie zählen nicht zum allgemeinen festen Abfall oder Industrieabfall. Ihre Sammlung, Lagerung, Beförderung und Entsorgung müssen den einschlägigen Anforderungen des chinesischen Gesetzes zur Verhütung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch feste Abfälle entsprechen. Die Prozessgenauigkeit, die vollständige Abdichtung und der Verzicht auf manuelle Eingriffe unterscheiden sich daher wesentlich von der herkömmlichen Abfallbehandlung.