Gemäß der nationalen Liste gefährlicher Abfälle (Version 2021) gehören die bei der Herstellung, dem Verkauf und der Verwendung anfallenden Mineralölabfälle sowie die mit Mineralöl verunreinigten Verpackungsabfälle zum gefährlichen Abfall hw08 (Gefahrabfallschlüssel 900-249-08). , wie Abfallmaschinenölfass, Schmierölfass usw.;Das Produktionsliniensystem ist für das Rückgewinnungs- und Entsorgungsprojekt für gefährliche Abfälle konzipiert. HW08-Maschinenölkessel.Entsprechend den Einstufungsvorgaben im nationalen Gefahrstoffverzeichnis gehören Verpackungsbehälter, die Mineralöl enthalten oder damit verunreinigt sind, wie z. B. Motoröltöpfe, zu den gewerblichen Sonderabfällen hw08.Es gehört nicht zu allgemeinen festen Abfällen oder Industrieabfällen und seine Sammlung, Lagerung, Transport und Entsorgung müssen den einschlägigen Anforderungen des Gesetzes der Volksrepublik China zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch feste Abfälle entsprechen.Daher unterscheiden sich die Prozessgenauigkeit, die Gesamtabdichtung und der Verzicht auf manuelle Eingriffe des Systems wesentlich von der herkömmlichen Behandlung fester Abfälle